WRS-Altersvorsorge

Das Wisconsin-Altersversorgungssystem wurde geschaffen, um öffentliche Angestellte und ihre Begünstigten vor den finanziellen Schwierigkeiten von Alter und Behinderung zu schützen, qualifizierte öffentliche Arbeitskräfte anzuziehen und zu halten, bescheidene Leistungen zu erbringen und administrative Einsparungen erzielen.

Funktionsweise der WRS-Rente

Das Wisconsin Retirement System ist ein qualifiziertes Rentensystem gemäß Abschnitt 401 (a) des Internal Revenue Code. Es handelt sich um einen hybriden leistungsorientierten Plan, der sowohl Elemente eines 401 (k) – oder beitragsorientierten Plans als auch eines leistungsorientierten Plans enthält.

Mit dem WRS-Pensionsplan soll Ihnen eine lebenslange Altersrente gewährt werden (Rente), sobald Sie unverfallbar sind und das Mindestrentenalter erreicht haben. Ihre Altersrente wird sowohl nach einer Formelberechnung als auch nach einer Geldkaufberechnung berechnet. Als Rentner erhalten Sie die höhere der beiden Leistungsberechnungen.

Die Altersrentenberechnungen

Ihr Geldkauf Der Vorteil wird berechnet, indem Sie Ihren Kontostand mit einem altersabhängigen Faktor multiplizieren. Dieser Geldkaufsaldo wird in Ihrer jährlichen Leistungsaufstellung ausgewiesen.

Ihre Formelleistung basiert auf Ihren drei höchsten Einkommensjahren („endgültiger Durchschnittsverdienst“), einem Formelmultiplikator (basierend auf Ihrer Beschäftigungskategorie). , Ihre Jahre des kreditwürdigen Dienstes (einschließlich eines kreditwürdigen Militärdienstes) und eine versicherungsmathematische Ermäßigung, wenn Sie vor Ihrem normalen Rentenalter in den Ruhestand treten.

Die teilnehmenden Mitglieder erhalten jedes Jahr eine Leistungserklärung. Es zeigt Ihren Kontostand, Ihr Einkommen, Ihre Dienstjahre und vieles mehr. Bewahren Sie dieses Dokument zusammen mit Ihren wichtigen Unterlagen auf. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Leistungsnachweis.

In den meisten Fällen wird eine Altersrente als monatliche Rente für Ihr Leben gezahlt.

Wer ist zur Teilnahme am WRS berechtigt?

Das Wisconsin Retirement System umfasst staatliche und lokale öffentliche Angestellte, einschließlich der Fakultät und des Personals des Systems der Universität von Wisconsin, der örtlichen Polizei und Feuerwehr sowie aller öffentlich angestellten Lehrer im Staat.

Ihr Arbeitgeber muss Sie als teilnehmenden Arbeitnehmer versichern, wenn Ihre Arbeitsstelle die WRS-Teilnahmebedingungen erfüllt:

Wenn Sie am oder nach dem 1. Juli 2011 zum ersten Mal WRS-Arbeitnehmer wurden:

  • Es muss von Ihnen erwartet werden, dass Sie mindestens 2/3 der Vollzeitbeschäftigung haben.
    • 880 Stunden für Lehrer und pädagogische Mitarbeiter von Schulbezirken und
    • 1.200 Stunden für alle anderen nicht unterrichtenden Mitarbeiter.
  • Es wird erwartet, dass Sie mindestens ein Jahr beschäftigt sind.
Wenn Sie wurde vor dem 1. Juli 2011 zum ersten Mal WRS-Mitarbeiter:
  • Es muss erwartet werden, dass Sie mindestens 1/3 der Vollzeitbeschäftigung haben.
    • 440 Stunden für Lehrer und pädagogische Unterstützung Mitarbeiter von Schulbezirken und
    • 600 Stunden für alle anderen nicht unterrichtenden Mitarbeiter.
  • Es wird erwartet, dass Sie mindestens ein Jahr lang beschäftigt sind.

Wenn bei Ihrer ersten Einstellung nicht erwartet wird, dass Ihre Position beide Anforderungen erfüllt, werden Sie nicht in die WRS aufgenommen. Wenn Ihre Position zu einem späteren Zeitpunkt die Zulassungskriterien erfüllt, werden Sie möglicherweise berechtigt und zu diesem Zeitpunkt in die WRS aufgenommen.

Wenn Sie die Beschäftigung im Rahmen der WRS verlassen und Ihr Konto durch Inanspruchnahme einer Pauschalleistung geschlossen haben Wenn Sie wieder zur WRS-Beschäftigung zurückkehren, müssen Sie die Teilnahmevoraussetzung erfüllen.

Teilzeitbeschäftigte

Teilzeitbeschäftigung wirkt sich auf Ihre WRS-Leistungen aus, einschließlich Ruhestand, Krankenversicherung, Behinderung, und mehr.

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre Wie sich Teilzeitbeschäftigung auf Ihre WRS-Leistungen auswirkt (ET-2121).

Beiträge zu Ihrem WRS-Konto

Das Geld für die Zahlung der WRS-Leistungen stammt aus von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geforderten Beiträgen und Zinserträgen. Der größte Betrag stammt aus Kapitalanlageerträgen. Alle Gelder werden vom State of Wisconsin Investment Board (SWIB) verwaltet. Der Betrag, den Sie und Ihr Arbeitgeber zahlen, basiert (gesetzlich) auf einem Prozentsatz Ihres Jahresgehalts. Sie können diesen Prozentsatz und seine Veränderungen im Laufe der Jahre auf unserer Seite WRS-Beitragssätze sehen. Die Arbeitgeber zahlen 50% des Gesamtbetrags und die Arbeitnehmer die anderen 50%.

Dieses Geld wird in den Core Trust Fund eingezahlt. Sie können auch die Hälfte der Beiträge in den risikoreicheren Investmentfonds (Variable Trust Fund) investieren. Jedem Fonds wird jedes Jahr im Dezember ein separater effektiver Zinssatz gutgeschrieben. Die effektiven Zinssätze basieren auf der jährlichen Wertentwicklung der Fonds. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Core and Variable Funds.

Vesting

Freizügige Mitglieder haben nach ihrer Kündigung Anspruch auf eine Altersrente im Alter von 55 Jahren (50 Jahre für Mitglieder der Schutzkategorie) alle WRS-Beschäftigung. Nicht unverfallbare Mitglieder erhalten möglicherweise nur eine Trennungsleistung.

Je nachdem, wann Sie zum ersten Mal eine WRS-Beschäftigung aufgenommen haben, müssen Sie möglicherweise 1 von 2 Ausübungsgesetzen einhalten:

  • Wenn Sie die erste WRS-Beschäftigung nach 1989 begonnen und die Beschäftigung vor dem 24. April beendet haben , 1998, dann müssen Sie in 5 Kalenderjahren einen WRS-kreditwürdigen Dienst haben.
  • Wenn Sie am oder nach dem 1. Juli 2011 zum ersten Mal eine WRS-Beschäftigung aufgenommen haben, müssen Sie 5 Jahre WRS-kreditwürdigen Dienst haben.
    • 1 Jahr kreditwürdiger Dienst basiert auf den Stunden, die Sie arbeiten. Um ein Dienstjahr zu verdienen, müssen die Lehrer 1.320 Stunden und alle anderen Mitarbeiter 1.904 Stunden arbeiten.

Wenn keines der oben genannten Ausübungsgesetze gilt Für Sie waren Sie zu Beginn Ihrer WRS-Beschäftigung unverfallbar.

Wenn Sie unverfallbar sind und das Mindestalter für den Ruhestand erreicht haben:

Wenn Sie aufhören, einen WRS-Job zu arbeiten, können Sie sich bewerben für eine Altersrente. Das Mindestrentenalter beträgt 55 Jahre für die meisten Mitarbeiter und 50 Jahre für Mitarbeiter der Schutzkategorie. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Wann kann ich in den Ruhestand gehen?

Weitere Informationen zum Vesting finden Sie in Ihrem Benefit-Handbuch (ET-2119).

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