Selbstversicherte Gruppengesundheitspläne

Q. Was ist ein selbstversicherter Krankenversicherungsplan?

A. Ein selbstversicherter Gruppengesundheitsplan (oder ein „selbstfinanzierter“ Plan, wie er auch genannt wird) ist ein Plan, bei dem der Arbeitgeber das finanzielle Risiko für die Bereitstellung von Gesundheitsleistungen für seine Mitarbeiter übernimmt. In der Praxis zahlen selbstversicherte Arbeitgeber für jeden aus eigener Tasche entstandenen Anspruch, anstatt eine feste Prämie an einen Versicherungsträger zu zahlen, der als vollversicherter Plan bezeichnet wird. In der Regel richtet ein selbstversicherter Arbeitgeber einen speziellen Treuhandfonds ein, um Geld (Unternehmens- und Arbeitnehmerbeiträge) für die Zahlung angefallener Ansprüche bereitzustellen.

Q. Wie viele Personen werden durch selbstversicherte Krankenversicherungen versichert?

A. Laut einem Bericht des Employee Benefit Research Institute (EBRI) aus dem Jahr 2000 erhalten rund 50 Millionen Arbeitnehmer und ihre Angehörigen Leistungen über selbstversicherte Gruppengesundheitspläne, die von ihren Arbeitgebern gesponsert werden. Dies entspricht 33% der insgesamt 150 Millionen Teilnehmer an privaten Beschäftigungsplänen im ganzen Land.

Q. Warum finanzieren Arbeitgeber ihre Krankenversicherungen selbst?

A. Es gibt mehrere Gründe, warum Arbeitgeber die Selbstversicherungsoption wählen. Die häufigsten Gründe sind:

  1. Der Arbeitgeber kann den Plan an die spezifischen Gesundheitsbedürfnisse seiner Belegschaft anpassen, anstatt eine „Einheitsversicherung“ abzuschließen Politik.
  2. Der Arbeitgeber behält die Kontrolle über die Reserven des Krankenversicherungsplans und ermöglicht so die Maximierung des Zinsertrags – Einkommen, das ein Versicherungsträger sonst durch die Investition von Prämiendollar erzielen würde.
  3. Der Der Arbeitgeber muss die Deckung nicht im Voraus bezahlen, wodurch ein verbesserter Cashflow gewährleistet wird.
  4. Der Arbeitgeber unterliegt keinen widersprüchlichen staatlichen Krankenversicherungsvorschriften / Leistungsmandaten, da selbstversicherte Krankenversicherungspläne im Rahmen des Bundes geregelt sind Gesetz (ERISA).
  5. Der Arbeitgeber unterliegt nicht den staatlichen Krankenversicherungsprämiensteuern, die in der Regel 2-3 Prozent des Dollarwerts der Prämie betragen.
  6. Der Arbeitgeber ist frei Verträge mit den Anbietern oder Anbieternetzwerken abzuschließen, die am besten geeignet sind, die Gesundheitsbedürfnisse ihrer Mitarbeiter zu erfüllen.

Q. Ist die Selbstversicherung die beste Option für jeden Arbeitgeber?

A. Nein. Da ein selbstversicherter Arbeitgeber das Risiko übernimmt, die Kosten für die Krankenversicherung für seine Mitarbeiter zu bezahlen, muss er über die finanziellen Mittel (Cashflow) verfügen, um dieser Verpflichtung nachzukommen, was unvorhersehbar sein kann. Daher können kleine Arbeitgeber und andere Arbeitgeber mit schlechtem Cashflow feststellen, dass eine Selbstversicherung keine praktikable Option ist. Es sollte jedoch beachtet werden, dass es Unternehmen mit nur 25 Mitarbeitern gibt, die tragfähige selbstversicherte Krankenversicherungspläne unterhalten.

Q. Können sich selbstversicherte Arbeitgeber vor unvorhergesehenen oder katastrophalen Ansprüchen schützen?

A. Ja. Während die größten Arbeitgeber über ausreichende finanzielle Reserven verfügen, um praktisch jeden Betrag der Gesundheitskosten zu decken, schließen die meisten selbstversicherten Arbeitgeber eine sogenannte Stop-Loss-Versicherung ab, um ihnen Ansprüche über einem bestimmten Dollarniveau zu erstatten. Dies ist ein Versicherungsvertrag zwischen dem Stop-Loss-Anbieter und dem Arbeitgeber und gilt nicht als Krankenversicherung für einzelne Plan-Teilnehmer.

Q. Wer verwaltet Ansprüche auf selbstversicherte Gruppengesundheitspläne?
A. Selbstversicherte Arbeitgeber können die Ansprüche entweder intern verwalten oder diesen Service an einen Drittverwalter (TPA) vergeben. TPAs können Arbeitgebern auch dabei helfen, ihre selbstversicherten Gruppengesundheitspläne aufzustellen und den Stop-Loss-Versicherungsschutz, die Anbieter-Netzwerkverträge und die Nutzungsüberprüfungsdienste zu koordinieren.

Q. Was ist mit Lohnabzügen?

A. Alle Zahlungen, die von Arbeitnehmern für ihre Deckung geleistet werden, werden weiterhin über die Lohn- und Gehaltsabteilung des Arbeitgebers abgewickelt. Anstatt jedoch für Prämien an eine Versicherungsgesellschaft gesendet zu werden, werden die Beiträge vom Arbeitgeber gehalten, bis Ansprüche fällig und zahlbar werden Wenn Sie als Rücklage verwendet werden, legen Sie eine steuerfreie Stiftung an, die vom Arbeitgeber kontrolliert wird.

F. Welche Gesetze müssen selbstversicherte Gruppengesundheitspläne einhalten?

A. Selbstversicherte Gruppengesundheitspläne fallen unter alle geltenden Bundesgesetze, einschließlich des Gesetzes zur Sicherung des Ruhestandseinkommens (ERISA), des Gesetzes zur Portabilität und Rechenschaftspflicht von Krankenversicherungen (HIPAA), des Consolidated Omnibus Budget Reconciliation Act (COBRA) und des Americans with Disabilities Act ( ADA), das Schwangerschaftsdiskriminierungsgesetz, das Altersdiskriminierungsgesetz in der Beschäftigung, das Bürgerrechtsgesetz und verschiedene Haushaltsabgleichsgesetze wie das Gesetz über Steuergerechtigkeit und steuerliche Verantwortung (TEFRA), das Gesetz zur Reduzierung des Defizits (DEFRA) und das Gesetz über die Steuer auf wirtschaftliche Erholung (DEFRA) ERT A).

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