COVID-19Mit Abhebungen und Rückzahlungen

  • Qualifizierte Personen
  • Verteilungen im Zusammenhang mit Coronaviren
  • Günstige steuerliche Behandlung für Abhebungen im Zusammenhang mit Coronaviren
  • Rückzahlung einer Coronavirus-bezogenen Verteilung

Das CARES-Gesetz enthielt günstige Steuervorschriften für die meisten Arten von TSP-Abhebungen von Teilnehmern, die von COVID-19 betroffen sind. Außerdem konnten wir eine neue, vorübergehende Auszahlungsoption schaffen, die auf die üblichen Auszahlungsanforderungen für den laufenden Betrieb verzichtete und es allen von COVID betroffenen Teilnehmern ermöglichte, auf die Quellensteuer zu verzichten.

Die Fristen für eine Auszahlung mit günstiger steuerlicher Behandlung und für die Aufnahme des speziellen TSP CARES Act haben sich beide zurückgezogen. Die Informationen auf dieser Seite richten sich an berechtigte TSP-Teilnehmer, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. Dezember 2020 eine Auszahlung vorgenommen haben.

Qualifizierte Personen

Um Anspruch auf die unten beschriebene günstige steuerliche Behandlung zu haben, Sie müssen eine qualifizierte Person sein. Sie sind eine qualifizierte Person, wenn Sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Bei Ihnen wurde oder wurde das Virus SARS-CoV-2 oder die Coronavirus-Krankheit 2019 (COVID-19) diagnostiziert ) durch einen von den Zentren für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten genehmigten Test (einschließlich eines nach dem Bundesgesetz über Lebensmittel, Arzneimittel und Kosmetika zugelassenen Tests).
  • Ihr Ehepartner oder unterhaltsberechtigter (wie in Abschnitt 152 des Internen definiert Revenue Code of 1986) ist oder wurde durch einen solchen Test mit einem solchen Virus oder einer solchen Krankheit diagnostiziert.
  • Aufgrund von COVID-19 haben Sie aufgrund Ihrer Person, Ihres Ehepartners oder eines solchen einen nachteiligen finanziellen Konsequenzen Mitglied Ihres Haushalts
    • unter Quarantäne gestellt,
    • beurlaubt oder entlassen oder die Arbeitszeit verkürzt;
    • aufgrund mangelnder Kinderbetreuung arbeitsunfähig;
    • die Geschäftszeiten schließen oder verkürzen müssen;
    • das Gehalt oder das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit verringern; oder
    • ein Jobangebot widerrufen oder ein Startdatum für einen Job verzögert.

Nur Coronavirus-bezogene Distributionen sind für die berechtigt günstige steuerliche Behandlung durch das CARES-Gesetz. Im Sinne des Internal Revenue Service (IRS) ist eine Verteilung im Zusammenhang mit Coronaviren „eine Verteilung (Rücknahme), die vom 1. Januar 2020 bis zum 30. Dezember 2020 bis zu einem Zeitpunkt von einem förderfähigen Pensionsplan an eine qualifizierte Person erfolgt Gesamtlimit von 100.000 USD aus allen Plänen und IRAs. “ Das bedeutet, dass 100.000 US-Dollar der Höchstbetrag für alle Ihre Altersvorsorgepläne zusammen sind, auf den Sie diese Steuervorteile anwenden können. Sie müssen Ihre Auszahlung (en) als Coronavirus-bezogene Verteilung festlegen, wenn Sie Ihre Steuern einreichen. Dazu müssen Sie einreichen Formular 8915-E.

Die Steuervorteile für qualifizierte Personen, die Coronavirus-bezogene Ausschüttungen vorgenommen haben, lauten wie folgt:

  • Der IRS verzichtete auf die zusätzliche Steuer von 10% auf vorzeitige Ausschüttungen.
  • Sie können das zu versteuernde Einkommen „anteilig“ über einen Zeitraum von drei Jahren verteilen, beginnend mit dem Jahr, in dem Sie Ihre Ausschüttung erhalten. Wenn Sie beispielsweise im Jahr 2020 eine Verteilung im Zusammenhang mit Coronaviren im Wert von 9.000 US-Dollar erhalten, können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung für 2020, 2021 und 2022 jeweils 3.000 US-Dollar Einkommen angeben. Dies ist optional. Sie können auch festlegen, dass alle Einnahmen im Jahr der Auszahlung berücksichtigt werden.
  • Sie können den gesamten oder einen Teil Ihrer Verteilung im Zusammenhang mit Coronaviren an einen berechtigten Pensionsplan zurückzahlen, sofern Sie die abgeschlossen haben Rückzahlung innerhalb von drei Jahren nach Erhalt der Ausschüttung. Wenn Sie eine Verteilung im Zusammenhang mit Coronaviren zurückzahlen, wird die Verteilung so behandelt, als ob sie in einer direkten Plan-zu-Plan-Übertragung zurückgezahlt worden wäre, sodass Sie keine Bundeseinkommensteuer auf die Verteilung schulden. Das Gesetz erlaubt es Ihnen, Verteilungen im Zusammenhang mit Coronaviren an den Plan zurückzuzahlen, von dem Sie sie erhalten haben, oder an einen anderen berechtigten Pensionsplan.

Um eine Rückzahlung einer Verteilung im Zusammenhang mit Coronaviren an Ihr TSP-Konto vorzunehmen Füllen Sie wie im vorherigen Abschnitt beschrieben das Formular TSP-60 (zur Rückzahlung auf Ihr traditionelles Guthaben) oder das Formular TSP-60-R (zur Rückzahlung auf Ihr Roth-Guthaben) aus. Mit der Unterzeichnung des Formulars bestätigen Sie selbst, dass Sie eine qualifizierte Person sind und dass die Rückzahlung, die Sie zurückzahlen, eine Verteilung im Zusammenhang mit Coronaviren war. Senden Sie zum Schutz Ihrer Privatsphäre KEINE medizinischen Informationen mit Ihrer Bewerbung. Die Begriffe „qualifizierte Person“ und „Verbreitung im Zusammenhang mit Coronaviren“ wurden beide weiter oben auf dieser Webseite definiert.

Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular TSP-60 oder TSP-60-R sowie alle für das Formular erforderlichen Unterlagen und einen Scheck über den Betrag, den Sie an die angegebene Adresse zurückzahlen.

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