Regierung

Die derzeitige japanische Verfassung wurde im Jahr 1946 während der Besetzung durch die alliierten Mächte verkündet:

Der Kaiser hat keine wirksame Macht, sondern ist nur die Symbol des Staates.

Gesetzgebung: Das japanische Parlament heißt Landtag. Es besteht aus dem Repräsentantenhaus und dem Haus der Ratsmitglieder. Die Mitglieder des Landtages werden vom japanischen Volk gewählt.

Exekutive: Das Kabinett wird vom Premierminister geleitet. Das Kabinett besteht ferner aus den Ministern, die vom Premierminister ernannt werden und normalerweise Mitglieder des Landtages sind. Der Premierminister wird vom Landtag gewählt.

Justiz: Das höchste Gericht ist der Oberste Gerichtshof. Andere Gerichte sind Bezirksgerichte, Oberste Gerichte, Familiengerichte und Sammelgerichte. Die Richter werden vom Kabinett ernannt.

Wahlen: Das Mindestwahlalter beträgt 19 Jahre. Frauen erhielten das Wahlrecht mit der Nachkriegsverfassung. Die Wahlen zum Repräsentantenhaus werden alle vier Jahre durchgeführt, und die Hälfte des Repräsentantenhauses wird alle drei Jahre gewählt. Neben den nationalen Wahlen finden Präfektur- und Kommunalwahlen statt.

Verteidigung: Die Verfassung verbietet Japan, die Streitkräfte aufrechtzuerhalten und den Krieg zu führen. Trotz der Antikriegsklausel wurde die Nationale Polizeireserve 1950 während der Besetzung Japans durch die alliierten Mächte (1945-1952) als Ersatz für amerikanische Truppen gegründet, die in den Koreakrieg geschickt wurden. Die National Police Reserve wurde 1954 von der japanischen Regierung in die Self Defense Force umgewandelt.

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