Die Beschränkung wird anteilig auf alle Anteilinhaber des betreffenden Fonds angewendet, die eine Rücknahme an oder an diesem Geschäftstag beantragt haben Damit ist der Anteil, der von jeder so beantragten Beteiligung zurückgenommen wird, für alle diese Anteilinhaber gleich.
Alle Anteile, die aufgrund dieser Beschränkung an einem bestimmten Geschäftstag nicht zurückgenommen werden, werden am Tag zur Rücknahme vorgetragen am nächsten folgenden Geschäftstag für den betreffenden Fonds.
Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anders angegeben, wäre ein nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu zahlender Betrag, jedoch für diese Klausel, an einem Tag zu zahlen, der ist Da es sich nicht um einen Geschäftstag handelt, erfolgt die Zahlung am nächsten Geschäftstag.
Die Vertriebsgebühren gelten nur für „B“ -Anteile und „R“ -Anteile. Depotbankgebühr Die Depotbank wird von der SICAV bezahlt eine monatlich berechnete Gebühr von bis zu max Ein Betrag von 0,0075 pro Jahr des Nettoinventarwerts jedes Fonds am letzten Geschäftstag eines jeden Kalendermonats (oder zu einem höheren Satz, den die Depotbank und die SICAV jederzeit vereinbaren können, mit Ausnahme von I-Anteilen, wie in Abschnitt 4.1 näher erläutert . (Arten von Anteilen)) zuzüglich Mehrwertsteuer (falls vorhanden) und wird monatlich gezahlt.
Der SICAV kann die Gesamtzahl der Anteile an einem Fonds, die an einem Geschäftstag zurückgenommen werden können, auf eine entsprechende Anzahl beschränken 10 des Nettoinventarwerts eines Fonds.