Über die Mission


Wofür steht der EWR?

Der EWR steht für den Europäischen Wirtschaftsraum.

Wer sind Mitglieder des EWR?

Der EWR besteht aus 31 Ländern: den 28 EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein. Wir bezeichnen die letzten drei als „EWR-EFTA-Staaten“. (EFTA ist die Europäische Freihandelsassoziation.) Die Schweiz ist das vierte Mitglied der EFTA, aber kein EWR-Mitglied.

Was genau ist der EWR?

Durch das EWR-Abkommen Norwegen, Island und Liechtenstein sind zu denselben Bedingungen wie die EU-Mitgliedstaaten gleichberechtigte Partner im Binnenmarkt. Dazu gehört der Zugang zu den vier Freiheiten des Binnenmarktes, der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. Darüber hinaus umfasst das Abkommen die Zusammenarbeit in anderen wichtigen Bereichen wie Forschung und Entwicklung, Bildung, Sozialpolitik, Umwelt, Verbraucherschutz, Tourismus und Kultur.

Wann wurde es gegründet?

Das EWR-Übereinkommen wurde 1992 unterzeichnet und trat 1994 in Kraft.

Was ist nicht im EWR-Übereinkommen enthalten?

Das EWR-Übereinkommen gilt nicht für die gemeinsame Landwirtschaft der EU und Fischereipolitik, Zollunion, gemeinsame Handelspolitik, gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Justiz und Inneres oder Währungsunion.

Sind die EFTA-Staaten des EWR auf andere Weise mit der EU verbunden?

Ja. Die EWR-EFTA-Staaten beteiligen sich an vielen EU-Programmen und -Agenturen. Sie sind auch Mitglieder der Schengen-Kooperation, die Grenzkontrollen zwischen Mitgliedern aufhebt. Norwegen arbeitet auch in außen- und sicherheitspolitischen Fragen eng mit der EU zusammen.

Verfügt der EWR über eigene Institutionen?

Ja. Gemeinsame Gremien wie der EWR-Rat und der Gemischte Ausschuss des EWR verwalten das EWR-Abkommen. Da die EFTA-Staaten des EWR keine Mitglieder der EU sind, können sie verfassungsrechtlich keine direkten Entscheidungen der Europäischen Kommission oder des Gerichtshofs der Europäischen Union akzeptieren. Daher wurden separate EWR-EFTA-Gremien eingerichtet, die diesen EU-Gremien entsprechen: Die EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) und der EFTA-Gerichtshof.

Kann das EWR-Abkommen geändert werden?

Die Das EWR-Abkommen hat einen dynamischen Charakter. Dies bedeutet, dass es kontinuierlich aktualisiert und geändert wird, um neue Binnenmarktgesetze aufzunehmen, um gemeinsame Regeln im gesamten EWR beizubehalten.

Wie erfolgt die Erweiterung des EWR?

Alles neu EU-Mitglieder beantragen, Vertragspartei des EWR-Abkommens zu werden.

Was sind die Zuschüsse für den EWR und Norwegen?

Norwegen finanziert 15 EU-Länder in Mittel- und Südeuropa über den EWR und Norwegen gewährt. Ziel der Zuschüsse ist es, wirtschaftliche und soziale Unterschiede zu verringern und die bilateralen Beziehungen zu stärken.

Lesen Sie mehr über das EWR-Abkommen

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