Open Carry in Minnesota (Deutsch)

Zuletzt aktualisiert am 2. Oktober 2020

Minnesota erlaubt das offene Tragen von Handfeuerwaffen an der Person oder in einem Fahrzeug mit einer gültigen Trageerlaubnis.1 Ausnahmen und zulässige Informationen finden Sie unter Erlaubnis für verborgene Waffen in Minnesota.

Minnesota verbietet im Allgemeinen das offene Tragen von Gewehren und Schrotflinten in Minnesota public.2 Dieses Verbot unterliegt den folgenden Ausnahmen:

  • Das Gewehr oder die Schrotflinte wird zu, von oder an einem Ort transportiert, an dem Schusswaffen repariert, gekauft, verkauft, gehandelt oder ausgestellt werden oder wenn Jagd, Zielschießen oder andere rechtmäßige Aktivitäten mit Schusswaffen oder bei Beerdigungen, Paraden oder anderen rechtmäßigen Zeremonien stattfinden.
  • Das Gewehr oder die Schrotflinte wird entladen und in einem Waffenkoffer ausdrücklich für eine Schusswaffe und die die Waffe vollständig umschließt, ohne dass ein Teil der Waffe freigelegt ist.
  • Die Person hat die Erlaubnis, eine Pistole zu tragen.
  • Die Waffe ist eine antike Waffe, die b Eingetragen als Kuriosität oder wegen ihrer historischen Bedeutung oder ihres Wertes
  • Die Waffe wird entladen und im geschlossenen Kofferraum eines Kraftfahrzeugs transportiert.3

Minnesota erlaubt die offenes Tragen von Schusswaffen in einem Fahrzeug, wenn die Waffe entladen ist und entweder: 1) in einem Waffenkoffer, der die Waffe enthält, und der Koffer die Waffe vollständig umschließt, ohne dass sie mit einem Reißverschluss versehen, gerissen, angeschnallt, gebunden oder auf andere Weise befestigt wird Teil der Waffe freigelegt; oder 2) im geschlossenen Kofferraum.4

Eine umfassende Diskussion dieses Problems finden Sie in unserer Zusammenfassung der Open Carry-Richtlinien.

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