Amdt20.1 20. Änderung: Historischer Hintergrund
20. Änderung:
Die Amtszeit des Präsidenten und des Vizepräsidenten endet am 20. Januar um 12.00 Uhr. und die Bedingungen der Senatoren und Vertreter am 3. Januar mittags der Jahre, in denen diese Bedingungen endeten, wenn dieser Artikel nicht ratifiziert worden wäre; und die Bedingungen ihrer Nachfolger beginnen dann.
Der Kongress versammelt sich mindestens einmal im Jahr, und diese Sitzung beginnt am 3. Januar um 12.00 Uhr, es sei denn, sie ernennen gesetzlich eine andere Tag.
Wenn der